Unser Haus

Impressionen für Ihren Urlaub...



Völlig freistehend in ruhigster Lage mit herrlichem Blick auf alle Berchtesgadener Berge.......Was will man mehr.......

Unsere nahezu unberührte Natur bietet sich besonders für einen erholsamen und erlebnisreichen Urlaub an. Sowohl für kurze als auch für ausgedehnte Wanderungen lädt der nahe gelegene Nationalpark mit seinen wunderschönen Gebirgsstöcken und lieblichen Almen ein. Oder suchen Sie die sportliche Herausforderung beim Mountainbiken, Ski- oder Langlaufen? Auch hier ist unser Gästehaus der ideale Ausgangspunkt. Gute Autozufahrt im Sommer wie im Winter.



Tischtennis
kleiner Spielplatz mit Schaukel, Rutsche und Spielhäuschen für die Kleinen
Sonnenterrasse mit Liegen
Grillmöglichkeit auf der Terrasse
Kneippanlage
Fahrradunterstellplatz
Parkplätze
Kaffe und Tee-Ecke
Gesellschaftsspiele


Die Geschichte des Vorderponholz-Lehens

Der Ursprung des Ponholzlehens dürfte im 13. Jahrhundert liegen. Die erste Urkundliche Erwähnung datiert aus dem Jahre 1386. Hier ging das Lehen erstmals in privaten Besitz über. Als der Chorherr Ulrich Wulp zum Propst des Stiftes und damit zum Landesherrn von Berchtesgaden gewählt wurde, erließ er im Jahre 1377 den historisch bedeutsamen „Landbrief". Dieser Brief (eine Urkunde) wurde auch als die „Landesverfassung Berchtesgadens" gewertet. Er besagte unter anderem, dass die leibeigenen Bauern ihre Lehen nun „zu rechtem Erbrecht" kaufen können. Das bedeutete wiederum, dass sie diese Lehen ohne Zustimmung des Stiftes an ihre Nachkommen vererben - und nunauch teilen - durften. Normalerweise konnten die Bauern jetzt von ihrem Lehen nicht mehr „abgestiftet" (= vertrieben) werden. Für jede Erbrechtsverleihung stellte das Stift einen eigenen „Brief" (= eine Urkunde) aus, in dem neben dem Kaufpreis auch die künftigen Dienste (Abgaben in Geld und Naturalien, z. B. Käsen und Hühnern) aufgeführt waren.




Vorderponholz um 1930

Historische Daten

Erbrechtsbrief des Ponholzlehens von 1386
Er wurde mit dem Federkiel und Tusche in gotischer Schrift auf Pergament geschrieben. Hier die grobe Übersetzung des Erbrechtbriefes: „Wir Konrad von Gottes Gnaden, Propst zu Berchtesgaden, bekennen öffentlich mit dem Brief, dass wir mit unseres Kapitels Rat redlich verkauft haben unseres Gotteshaus Lehen in der Ramsau genannt Panholz und die Alm zu Kalbrunn mit allen Rechten, Ehren und Gesuchen, die dazu gehören an Conrad Panholzer seinen Hausfrauen und allen ihren Erben, Söhnen und Töchtern, zu rechtem Erbrecht inne zu haben, zu nutzen und damit zu handeln in allen den Rechten, Teyding, Pünden, Gelüben und Forderung, die verschrieben sind in den Landbrief der den Landleuten gegeben ist und den Kauf der Lehen, und sollen Sie und unserem Gotteshaus von dem Lehen alle Jahr jährlich dienen und geben, 67 Kas und 34 Pfennig und von der Alm 7 Kas zu rechtem Dienst unverziehn (= unverzögert). Wir haben ihr auch die Lehen und die Alm zu kaufen gegeben um 12 Pfund Pfennig der wie gar gewert seien und der zu Urkundt.
Anno 1386er Jahr am Mittwoch vor dem Pfingsttag

Gesamtfläche: 4,28 Hektar Wiese, 9,38 Hektar Wald.


Der Erbrechtsbrief vom Pahnholzlehen anno 1386


Auf einigen Lehen sind die alten Erbrechtsbriefe noch vorhanden oder es hängt eine schön gestaltete und gerahmte Abschrift davon in der Stube.
Fast alle Bauern haben von der Möglichkeit, ein Erbrecht für ihre Lehen zu kaufen, Gebrauch gemacht. Man hörte auch nichts von Zahlungsschwierigkeiten. Von 1385 bis 1626, also im Verlauf von rund 240 Jahren, hat das Stift Berchtesgaden für 525 Lehen ein Erbrecht verliehen. Der Kaufpreis dafür wurde in „Pfund Pfennigen" festgelegt. Ein Pfund waren 240 Silberpfennige. Diese Kaufpreise für die Lehen auf heutige Wertverhältnisse umzurechnen, ist nach Ansicht von Sachverständigen nicht möglich. Alle Werte haben sich zu sehr verändert.
Mit der Verleihung des Erbrechts an die Besitzer der Lehen lag das Stift Berchtesgaden im Verhältnis zu anderen Gebieten Bayerns und Teilen des Erzbistums Salzburg weit vorn. Dort waren die Bauern nämlich oft noch bis ins 19. Jahrhundert nur nutzungsberechtigte Pächter ihrer Höfe. Und der Historiker stellt sich dazu erstaunt die Frage: „Wo gab es das auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation noch, dass die Bauern schon so früh, nämlich vom Jahr 1385 ab, als Erbberechtigte auf ihren Höfen saßen?"
Das Stift erzielte andererseits durch die Erbrechtsverkäufe wertvolle Einnahmen, die es für seinen Fortbestand dringend nötig hatte.


Erhalten Information über Besitzer und Almen:
Erbrechtsbrief von 1386 für Conrad Pannholzer; der Kaufbrief galt auch für die Nutzung der Kallbrunnalm. Der nächste urkundlich fassbare Bauer ist Jacob Semler zu Panholtz (vor 1454-1455). Es folgen: Hanns Sumerawer (1456-1462), Hanns Pannholtzer (1463-1466), Anna Panholtzerin (1467-1470), schließlich Hanns Panholter (vor 1491-1520) Dieser Bauer betrieb den Hof ab 1496 zusammen mit seinem Sohn Christan in einer Gemeinschaft (Gmoa). Dabei wurde auch die Kallbrunnalm in zwei gleiche Teile getrennt. In der Folgezeit blieb das Lehen stets als Gmoa bestehen: Magdalena (Tochter des Hanns Panholtzer) und Ehemann Christan Scheffawer zusammen mit Christan Panholtzer (1534-1547), Christan Scheffawer und Christan Panholtzer - „hat vorgeschribens halbs" - (1548-1566), Bärtl Scheffauer zw Panholtz und Christan Panholtzer (15671577), Bärtl Scheffauer zusammen mit Balthasar Wimpacher und seiner Hausfrau Margret (1579-1584). Nach einigen weiteren nicht genannten Bauern ist das Lehen 1646 schließlich in der Hand von Thomas Grueber zue Panholz und Georg Tänkhl. Erst nach diesem Zeitpunkt scheint sich die Gmoa auch in zwei separate Gebäude, nämlich in das Vorder- und Hinterpanholz getrennt zu haben. 1787 kaufte Heinrich Gruber, Bauer des vorderen Panholz, die Niederlegeralm Schwarzbach für 125 Gulden von Jakob Landthaler, Besitzer des unteren Hofreitlehens in der Schönau. Erst 1952 wurden die Almen Schwarzbach und Kallbrunn verkauft. In neuerer Zeit heißt das Lehen Vorderponholz.




Das Vorderponholzlehen besteht seit 1386...


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