











ponholzLehen um 1930
Der Ursprung des Ponholzlehens dürfte im 13. Jahrhundert liegen. Die erste Urkundliche Erwähnung datiert aus dem Jahre 1386. Hier ging das Lehen erstmals in privaten Besitz über. Als der Chorherr Ulrich Wulp zum Propst des Stiftes und damit zum Landesherrn von Berchtesgaden gewählt wurde, erließ er im Jahre 1377 den historisch bedeutsamen „Landbrief". Dieser Brief (eine Urkunde) wurde auch als die „Landesverfassung Berchtesgadens" gewertet. Er besagte unter anderem, dass die leibeigenen Bauern ihre Lehen nun „zu rechtem Erbrecht" kaufen können. Das bedeutete wiederum, dass sie diese Lehen ohne Zustimmung des Stiftes an ihre Nachkommen vererben - und nunauch teilen - durften. Normalerweise konnten die Bauern jetzt von ihrem Lehen nicht mehr „abgestiftet" (= vertrieben) werden. Für jede Erbrechtsverleihung stellte das Stift einen eigenen „Brief" (= eine Urkunde) aus, in dem neben dem Kaufpreis auch die künftigen Dienste (Abgaben in Geld und Naturalien, z. B. Käsen und Hühnern) aufgeführt waren.
Vorderponholz heute
Seit 2017 sind Eva und Richard für das inzwischen vergrößerte Lehen verantwortlich. Inzwischen besitzt das Vorderponholzlehen 3 Wälder. Der Bauernhof bewirtschaftet 9 Kälber, 10 Hühner, 3 Laufenten, 2 Zwergkaninchen, 2 Winterschweine, 1 Hauskatze, Zwergziegen und Wachteln.